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Wir sind dankbar für kleine und große Spenden, die wir bei geringem Verwaltungsaufwand zielgerichtet einsetzen. Für Ihre Spende über 200 EUR erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung. Für alle Spenden bis 200 EUR reicht die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts als Spendennachweis (vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst b EStDV).
Nach dem Stiftungsrecht gibt es Spenden zugunsten des Kapitalstocks der Stiftung, sowie grundsätzlich davon zu unterscheidende projektbezogene Spenden. Angaben zur Art der Spende sind ausdrücklich erwünscht.
Da wir uns auf jeden Fall bei Ihnen für Ihre Spende bedanken möchten, bitten wir Sie, uns Ihre Postanschrift per E-Mail (info@neos-musikstiftung.de) mitzuteilen.
Falls Sie es bevorzugen, per Überweisung zu spenden, verwenden Sie bitte folgende Bankdaten:
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